Sonntag, 10. November 2024
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Zwar sind Erste-Hilfe-Schulungen weiterhin erlaubt, die Home-Office Pflicht und die internen Weisungen von Unternehmen, keine externe Termine wahrzunehmen, macht es für Ersthelfer jedoch schwieriger, an solchen Schulungen teilzunehmen. Der IVR verlängert deshalb die Gültigkeit der IVR-Zertifikate.

Gemäss der aktuellsten COVID-19-Verordnung (COVID-19 Verordnung besondere Lage in der Fassung vom 13.01.2021 Art. 6d) ist der Präsenzunterricht unter Einhaltung der Schutzkonzepte als Ausnahme unter anderem in folgenden Fällen möglich:

«Präsenzunterricht ist damit auch möglich bei Weiterbildungen, die mit anerkannten Branchenzertifikaten (anbieterübergreifende, non-formale Abschlüsse, die von einer Branchenorganisation, oftmals einer Organisation der Arbeitswelt, getragen werden; bspw. «Pflegehelfer/in» des Schweizerischen Roten Kreuzes) oder weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (Nothelfer- oder Lebensretterkurse, etc.) abgeschlossen werden, oder die im Rahmen einer entsprechenden Fort- oder Weiterbildung erforderlich sind, beispielsweise Feuerwehrübungen. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts ist auch hier, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist (bspw. im Bereich Pflege- oder Medizinberufe) oder für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs und für die Gewährleistung der Ausbildungsqualität eine sinnvolle Kombination von Fern- und Präsenzunterricht unabdingbar ist.»

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IVR-Zertifikate: Verlängerung der Gültigkeit

Durch die Entwicklung in den letzten Wochen/Monaten und der Home-Office Pflicht, wird es zunehmend schwieriger Kurse durchzuführen. Deshalb hat der IVR (Interverband für Rettungswesen) folgendes entschieden: Alle First Aid Zertifikate, welche im Zeitraum vom 1. März 2020 bis und mit 30. Juni 2021 ablaufen, oder abgelaufen sind, werden um 16 Monate verlängert. Dies gilt für alle First Aid Stufen, sowie alle Kursleiter/innen. Der theoretische Kursanteil aller Stufen kann bis und mit 30. Juni 2021 im e-Learning erfolgen. Ab dem 1. Juli 2021 werden die geltenden Reglemente wieder angewendet.

Die Durchführung von Ersthelferkursen ist gemäss IVR zum Wohl der Gesellschaft weiterhin begrüssenswert. Ein funktionierendes Ersthelfersystem ist gerade in der jetzigen Situation unabdingbar. Natürlich solle man sich an die Schutzkonzepte halten und die aktuellen Massnahmen von Bund und Kantonen befolgen sowie die Empfehlungen und Informationen der Kantonsärzte, des SRC/ERC sowie des SVEB befolgen.

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