Der Textil-Dienstleister Mewa hat gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut ein KI-gestütztes Prüfverfahren entwickelt, mit dem die Schutzwirkung von Warnkleidung nach jedem Wasch- und Pflegeprozess präzise bestimmt werden kann.
Die Zuverlässigkeit der patentierten KI-gestützten digitalen Prüfung wurde 2023 in einem Forschungsprojekt der DGUV/ BG Bau überprüft. Die wissenschaftlichen Labor- und Feldversuche konnten bestätigen, dass das KI-basierte Verfahren zuverlässiger als das menschliche Auge erkennt, wann die Sichtbarkeit von Warnkleidung nicht mehr der Norm entspricht. Durch den Einsatz des patentierten digitalen Prüfsystems im Qualitätssicherungsprozess kann bei Mewa so noch besser sichergestellt werden, dass Kleidung mit Gebrauchsspuren rechtzeitig aussortiert oder durch den Austausch von Reflexstreifen instandgesetzt wird.
Digital und mit künstlicher Intelligenz
Mit dem verbesserten Prüfprozess erreicht die Qualitätskontrolle der Warnkleidung ein neues Sicherheitsniveau. Das digitale Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut entwickelt und patentiert. Es erhielt in der Kategorie „Optische Technologie“ einen Platz auf der Bestenliste des Deutschen Industriepreises.
In einem vollautomatischen Kontrollprozess werden die Kleidungsstücke nach dem Waschen und Trocknen auf Bügeln hängend über ein Fördersystem durch die Prüfanlage transportiert. Dort wird der Leuchtdichtefaktor des fluoreszierenden Gewebes und der spezifische Rückstrahlwert der Retroreflexstreifen erfasst und dokumentiert. Stellt die Software fest, dass ein Kleidungsteil ausserhalb der Normwerte liegt, wird es automatisch separiert und einem weiteren Kontrollprozess unterzogen. «Die KI-gestützte Technologie ergänzt die bisher übliche Sichtkontrolle und bringt noch mehr Sicherheit für unsere Kunden. Bis Ende 2025 werden wir diese digitale Prüfung an allen Standorten von Mewa durchführen können», erklärt Stefan Abel, Leiter Qualität Produktion & Logistik bei Mewa. Die Ergebnisse werden automatisch dokumentiert und können den Kunden bei Bedarf, zum Beispiel für eine Auditierung, zur Verfügung gestellt werden.
Regelmässige Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Warnkleidung ist verpflichtend
Unternehmen sind in der Pflicht, dass Warnkleidung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung benutzt und regelmässig auf Funktionsfähigkeit kontrolliert wird. So ist es in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sowie in der PSA-Verordnung (PSAV) festgelegt. Werden Pflege und Instandhaltung der Warnkleidung professionellen Industriewäscheunternehmen überlassen, sind diese für das Wieder-Inverkehrbringen der PSA verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass Reflexstreifen und das fluoreszierende Gewebe noch ihre volle Schutzwirkung besitzen. Dies gilt für alle Arbeitsbereiche, in denen Warnkleidung getragen werden muss, wie Gleis- und Strassenbau, Transport und Verkehr, Not- und Ordnungsdienste, Schifffahrt und landwirtschaftliche Tätigkeiten.