Bauarbeiter dürfen auf bestimmten Strassenbaustellen ab sofort wieder kurze Hosen tragen. Diese praxisgerechte Neuerung ist auf das Engagement des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV zurückzuführen, der sich beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) erfolgreich für die Abschaffung jener Vorschrift einsetzte, welche Bauarbeiter im Strassenbereich zum Tragen langer Hosen verpflichtet hatte. Die Änderung tritt per sofort in Kraft.
Bislang mussten Strassenbauerinnen und Strassenbauer in jeder Bausituation und bei jeder Temperatur lange Hosen tragen. Die entsprechende Vorschrift in der Norm SN 640 710 «Warnkleidungen bei Arbeiten im öffentlichen Raum» hatte starke Kritik beim Baustellenpersonal ausgelöst. Deshalb setze sich der SBV seit November 2017 aktiv beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) für die Abschaffung der Vorschrift ein. Mit Erfolg. Der VSS hat sich Anfang Juli dazu entschlossen, die Norm SN 640 710 zurückzuziehen. Somit entfällt endlich die generelle Tragepflicht langer Hosen auf sämtlichen Strassenbaustellen.
Strassenbau-Equipen sind dazu angehalten, ihre Warnkleidung gemäss den gültigen Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu wählen. Dabei gilt es, insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Neu sind im Strassenbau alle Warnkleider-Klassen gemäss der international gültigen Norm SN EN ISO 20471 zugelassen; das generelle Verbot der kurzen Hosen (Warnkleider-Klassen 1 und 2) ist per sofort aufgehoben.
- Die Kleiderwahl, ob lange oder kurze Hosen, richtet sich nach der signalisierten Verkehrsgeschwindigkeit im Baustellenbereich (Gewährleistung der Sichtbarkeit auf Autobahnen, Kantons- oder Gemeindestrassen) und dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Arbeitsschritte (z.B. Belagsarbeiten oder Einsatz von Chemikalien).
- Unternehmer dürfen jederzeit betriebsintern strengere Weisungen erlassen, soweit diese für die Sicherheit und die Gesundheit der Bauarbeiter förderlich sind.
Auf Grund des Rückzugs der VSS-Norm 640 710 werden in den kommenden Tagen folgende Merkblätter überabeitet:
- BfA-Merkblatt «Warnkleider: Kombinierte Gefährdungen im Strassenbau»
- Suva-Factsheet Nr. 33076 «Warnkleidung im Bereich von Strassen und Baustellenverkehr»
Die neuen Merkblätter sind im Spätsommer 2018 erhältlich.
Informationen: www.baumeister.ch
Aufgepasst bei Werkverträgen!
Werkverträge von öffentlichen Bauherren können unabhängig von der zurückgezogenen VSS-Norm weiterhin striktere Vorschriften über Schutz- bzw. Warnbekleidung enthalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Werkvertrag oder dessen allgemeine Vertragsbestimmungen Vorschriften zum Tragen von langen Hosen vorschreiben. Sollten Sie feststellen, dass Bauherren eigene Vorgaben zum Tragen von langen Hosen machen, informieren Sie bitte den Rechtsdienst des SBV:
Tel.058 360 76 76; rechtsberatung@baumeister.ch