Donnerstag, 19. September 2024
Anzeige

Brandmelder werden für eine technische Lebensdauer von 16 Jahren konstruiert. Moderne Melder sind zudem eigenüberwacht. Sie zeigen also eine Störung an, wenn sie nicht mehr korrekt funktionieren. Die Melder von Brandmeldeanlagen (BMA) müssen gemäss einer Richtlinie des Verbands Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) alle acht Jahre unabhängig von ihrem tatsächlichen Zustand werksrevidiert werden. Es wird somit eine zeit- statt zustandsorientierte Instandhaltung betrieben. Das ist nicht nachhaltig und kostet viel Geld – vor allem für Endkunden.

Autor: Daniel Ast

Die Anlagebetreiber – und auch die Gebäudeversicherungen – kennen diese Situation. Seit Jahren herrscht darüber grosses Schweigen in der Branche. Die Stadt Zürich will dies ändern. Dank dem Innovationskredit, einem Innovationsinstrument von Smart City Zürich, werden belastbare Fakten zusammengetragen. So lassen sich eine längst fällige Debatte anstossen und Richtlinien und Vorschriften im Bereich Brandschutz gezielt aktualisieren.

Anzeige

Prüfung von Brandmeldern im Labor und im Feld

Ab Herbst 2021 wurden jährliche Stichproben von Brandmeldern aus OIZ-Gebäuden im Labor analysiert. Diese Messwerte wurden in Simulationsprogrammen ausgewertet. Die Erkenntnis war, dass sich die Ansprechzeiten dieser geprüften Melder (älter als acht Jahre) um 0 bis 20 Sekunden verlängern. Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt vom 01.03.2022 trifft die Feuerwehr in der Betriebsart «anwesend» nach rund 20 Minuten (Stadt) beziehungsweise 25 Minuten (Land) nach Brandausbruch vor Ort ein. Sofern sich die Brandmeldezentrale mit der Betriebsart «abwesend» betrieben wird, verringert sich diese Zeitspanne um maximal acht Minuten. In Relation zu den obigen Zeitfenstern ist eine Verzögerung von 2 bis 20 Sekunden als irrelevant einzustufen und somit die zeitorientierte Instandhaltung als nicht angebracht zu bewerten.

Bei den mittels Diagnosetool inspizierten Rauchansaugmeldern hat man vor Ort jedes Jahr Werte angetroffen, die nahezu den Ursprungszustand zeigten – und dies nach über acht Jahren. Auch bei diesen Komponenten ist ein zeitorientierter Austausch nicht angebracht.

Anzeige

Seit März 2012 (Betriebsaufnahme: freiwillige Brandmeldeanlage mittels mehrstufigen Brandschutzkonzept und Sauerstoffreduktion) zeigten die rund 1500 eigenüberwachten Brandmelder nie eine Störung an. Alle geforderten Funktionsprüfungen konnten stets erfolgreich durchgeführt werden. In der Zwischenzeit wurden die drei Objekte werksrevidiert – zum letzten Mal?

Was macht das Ausland?

Eine deutsche technische Hochschule hatte vor Jahren eine kleine Untersuchung zur zeitorientierten Instandhaltung der Brandmelder vorgenommen und kam zur Erkenntnis: «Die acht Jahre sind technisch nicht begründbar». In einer Bachelorarbeit wurde nachgewiesen, dass bei alten Brandmeldern (10 bis 15 Jahre) aufgrund der Verschmutzung die Fehlalarmrate steigt – jedoch nicht die Fehldetektion des Raucheintrittes.

Auch in Deutschland erstellen Industrievertreter ihre Merkblätter analog der SES-Richtlinie. Die Anlagebetreiber sind ebenfalls nicht involviert. Das Thema wird insgesamt kontrovers diskutiert. Von Feuerwehren und Brandschutzdienststellen hört man, der Passus (8 Jahre) solle fallen. Bauaufsichten meinen, der Satz solle nur als Empfehlung bleiben. Die Hersteller und der Herstellerverband sehen den Austausch als notwendig an, nur so könne die Sicherheit gewährleistet werden. Es bleibt momentan unklar, auf welche Fakten sich die Hersteller beziehen.

Wie weiter?

Die eigenen Betriebserfahrungen und auch die Fakten aus dem Labor haben das Bauchgefühl bestätigt. Die acht Jahre sind technisch nicht begründbar, die SES-Richtlinie muss in diesem Bereich dringend überarbeitet werden. Sie verursacht unberechtigt hohe Kosten, da die Revisionsvorgaben zu streng sind.

Deshalb müssen die notwendigen Debatten angestossen werden. Der Zeitpunkt ist goldrichtig. Demnächst werden die Brandschutzvorschriften revidiert. Wer für nachhaltige Kreislaufwirtschaft einsteht, kann eine zeitorientierte Instandhaltung bei Brand- und Rauchansaugmeldern nicht akzeptieren. Im Rahmen des Innovationskredits erfolgt ab August 2024 in Zürich ein stadtinternes Kickoff-Meeting mit interessierten städtischen Stellen. Danach wird der Kreis für weitere Interessenten ausgeweitet.

Autor:
Daniel Ast
Stadt Zürich, Organisation und Informatik, Leiter Rechenzenter.

Lesen Sie auch: Wetten, dass Ihre Brandmeldeanlage bald online geht?

 

Teilen:
Antwort schreiben

Anzeige
Exit mobile version