Freitag, 20. September 2024
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[lwptoc]

Cybervorfälle können nun mittels nutzergeführtem Meldeformular dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) gemeldet werden.

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und erste Anlaufstelle für Wirtschaft, Behörden und Bevölkerung bei Cyberfragen. Seit rund einem Jahr nimmt es freiwillige Meldungen über Cybervorfälle entgegen, analysiert diese und gibt den Meldenden Hilfestellungen für das weitere Vorgehen. Bisher wurde diese Dienstleistung mittels einem einfachen Formular auf der Webseite angeboten.

Neues Meldeformular für Cybervorfälle mit erster Hilfestellung

Die Benutzerfreundlichkeit sowie der direkte Mehrwert für Meldende standen bei der Weiterentwicklung des Meldeformulars im Mittelpunkt. Neu erfolgen die Meldungen nutzergeführt. Mit der Beantwortung von wenigen Fragen zum Cybervorfall werden die Meldenden automatisiert auf Vorschläge für das weitere Vorgehen geleitet und erhalten eine erste Hilfestellung. Die abschliessende Angabe von weiteren Informationen ermöglicht es dem NCSC, den Meldenden bei Bedarf noch bessere Unterstützung zu bieten. Die Informationen leisten zudem einen wichtigen Beitrag, um Trends bei Vorfällen rasch zu erkennen, ein vollständiges Cyberlagebild zu erstellen und geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen.

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Webseite mit neuer Nutzerführung

Gleichzeitig wurde auch die Webseite des NCSC überarbeitet. Mit einer optimierten Nutzerführung und der Unterteilung in die Benutzergruppen «Private», «Unternehmen» und «IT-Spezialisten» sollen Besucher der Webseite schneller zu den relevanten Themen gelangen. Erstmals eingesetzt wird mit der Live-Schaltung der Webseite auch die neue Bilderwelt. Fotos zu Phänomenen und Themen, die Piktogramme zu den Zielgruppen und dem Meldeformular sowie die thematische Grafik auf der Startseite wurden vom Mediamatik-Studio des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) gestaltet.

Lesen Sie auch: «Meldepflicht für kritische Infrastrukturen?»

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