Freitag, 20. September 2024
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An der Sitzung vom 15. Februar 2017 hat der Bundesrat ein Abkommen über die militärische Ausbildungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Dänemark genehmigt. Das Abkommen hat zum Zweck, die militärische Ausbildungszusammenarbeit und den Status des eingesetzten Personals zu regeln.

Die Schweizer Armee arbeitet in der Ausbildung seit Jahren mit Dänemark zusammen. Neben gemeinsamen Übungen in der Luft ist für die Schweizer Luftwaffe auch die Nutzung des dänischen Luftraums von Interesse. Im Rahmen der Nutzung des Luftraums über der Ost- und Nordsee sowie dem Territorium der nordischen Länder überfliegt die Schweiz regelmässig dänisches Gebiet. Dies insbesondere auch mit Blick auf die anstehenden Veränderungen bei der Bewirtschaftung des Luftraumes in der Schweiz und ihrer Umgebung. Auf dänischer Seite bestand dabei insbesondere ein Interesse am Know-how der Schweizer Armee in den Bereichen der Spezialkräfte und der Gebirgsausbildung. Die bisherige Zusammenarbeit basierte auf jeweils fallweise abgeschlossenen technischen Vereinbarungen.

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Wie vergleichbare, mit anderen Staaten abgeschlossene Übereinkommen im Bereich der militärischen Ausbildungszusammenarbeit, beschränkt sich auch dieses Abkommen auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung. Eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit – insbesondere die Planung und Durchführung militärischer Operationen – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Abkommen regelt neben der Ausbildungszusammenarbeit unter anderem den Status des eingesetzten Personals, Fragen der medizinischen Betreuung, der Sicherheit sowie der Finanzen. Es widerspiegelt den heutigen Standard von Rahmenabkommen im Bereich der militärischen Ausbildungszusammenarbeit.

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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