Freitag, 20. September 2024
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Wer mit der Aufgabe konfrontiert ist, ein Gefahrstoff-Lagerkonzept zu erstellen, kennt den Leitfaden für die Praxis «Lagerung gefährlicher Stoffe». Im Januar 2018 erschien eine überarbeitete Version davon. Was hat sich geändert?

Der Leitfaden befasst sich mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Versandstücken. Im Gegensatz zu Tanklagern mit fixen Installationen sind in derartigen Lagern in der Regel viele verschiedene Stoffe auf engem Raum zu ordnen. Die verschiedenen gefährlichen Eigenschaften und die Unverträglichkeiten zwischen den Lagergütern müssen erfasst und die Forderungen betreffend Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Explosionsschutz umfassend berücksichtigt werden. Entsprechend komplex kann die Erarbeitung einer sicheren Lagerordnung ausfallen.

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Der Lagerleitfaden erweist sich hierbei als wertvolles Instrument, um sich zu orientieren. Im Januar 2018 ist eine überarbeitete Version des Lagerleitfadens erschienen. Eine erste Sichtung zeigt: Die Grundzüge der Einteilung von Lagerklassen und der Gestaltung von Lagerräumen sind unverändert geblieben, es gibt jedoch einige spannende Änderungen.

So wurde ein neues Kapitel eingefügt, welches das schrittweise Vorgehen zur Erstellung eines Lagerkonzeptes aufzeigt; eine wertvolle Hilfe beim Übertragen der Theorie des Leitfadens auf die Praxis im eigenen Lager. Weiter wurden alte Klassierungssysteme nach Chemikaliengesetz und VKF/VEA aus dem Leitfaden entfernt. Es bleiben die Einstufungskriterien gemäss GHS/CLP und ADR/SDR.

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Daneben wurden viele Detailanpassungen vorgenommen, die den Leitfaden in Einklang mit anderen Richtlinien bringen und Widersprüche beheben. So wird nun Diesel unabhängig vom Flammpunkt und der gefahrgutrechtlichen Einstufung als «entzündbare Flüssigkeit ohne Klassierung» angesehen, dies in Übereinstimmung mit der VKF Brandschutzrichtlinie 26-15.

Die Aktualisierung des Lagerleitfadens ist eine gute Gelegenheit, sich wieder einmal mit der Gefahrstofflagerung im Betrieb zu beschäftigen, die Lagerordnung und die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen zu prüfen und nötigenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Der Leitfaden kann hier elektronisch bezogen werden.

Autor: Mathias Breimesser, Neosys AG, Abteilung RisCare

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