Freitag, 20. September 2024
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 eine Änderung der Alarmierungsverordnung verabschiedet. Damit wird der erforderliche Werterhalt des Sicherheitsfunknetzes Polycom rechtlich geregelt. Die Änderung tritt am 1. März 2017 in Kraft.

In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Bundesstellen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS mit dem Vorhaben Polycom 2030 den Werterhalt und damit die Funktion und Verfügbarkeit von Polycom bis mindestens 2030 sicher. Mit der beschlossenen Änderung der Alarmierungsverordnung bildet der Bundesrat inhaltlich die allgemein akzeptierte Praxis ab.

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Polycom ist das flächendeckende Sicherheitsfunknetz der Führungs- und Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz. Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb wie zwischen den verschiedenen Organisationen Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen, Zivilschutz, Grenzwacht und unterstützende Verbände der Armee. Polycom hat heute insgesamt rund 55‘000 Nutzer und wird von diesen täglich eingesetzt. Ein grosser Teil der im System Polycom genutzten Komponenten ist mehr als zehn Jahre in Betrieb und muss aufgrund des Technologiewandels erneuert werden.

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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