Sonntag, 10. November 2024
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Die Suva unterstützte im vergangenen Jahr Unternehmen mit über 1,2 Millionen Franken bei der Reintegration von Verunfallten. 78 Betroffene erhielten eine neue berufliche Perspektive. Dadurch wurden über 21 Millionen Franken an künftigen Taggeld- und Rentenkosten eingespart.

Die Wiedereingliederung von verunfallten Menschen ist ein Hauptziel der Suva. Mit dem Reintegrationsprogramm Anreize für betriebliche Wiedereingliederung bietet die Suva Arbeitgebern finanzielle Anreize, wenn sie Menschen nach einem Unfall eine berufliche Perspektive ermöglichen. 2018 investierte die Suva über 1,2 Millionen Franken in die Wiedereingliederung von Verunfallten. Dadurch wurden über 21 Millionen Franken an künftigen Rentenzahlungen eingespart. Diese Einsparung kommt den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute. Denn: Die Suva muss für jede gesprochene, lebenslange Rente durchschnittlich CHF 352’000 Kapital zurücklegen.

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Dank dem finanziellen Anreizsystem der Suva integrierten Unternehmen im vergangenen Jahr 78 Verunfallte wieder ins Berufsleben, davon 45 Personen in der Baubranche und 33 Personen in Industrie und Gewerbe. 74 Personen waren männlich, 4 weiblich. Der Altersdurchschnitt der Wiedereingegliederten lag bei 49 Jahren, die jüngste Person war 19 und die älteste 64 Jahre alt.

Berufliche Perspektive statt lebenslanger Rente

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Mit dem Reintegrationsprogramm der Suva erhalten die Betroffenen eine berufliche Perspektive anstelle einer lebenslangen Rente. Im Fokus stehen Verunfallte, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen oder nur mit grossem Engagement ihres Arbeitgebers wieder ihren Beruf ausüben können.

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keinen Anspruch auf eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) haben – sei es, weil sie keine Ausbildung und damit keinen Umschulungsanspruch haben oder weil die IV aus einem anderen Grund nicht aktiv wird. Zudem muss sich die Wiedereingliederungsmassnahme finanziell bezahlt machen. Wichtig ist auch, dass die Betroffenen für das Reintegrationsprogramm motiviert sind. Die Umsetzung des Programms erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Suva und der IV.

«Mit den Anreizen ermöglichen wir Verunfallten eine berufliche Perspektive und vermeiden gleichzeitig hohe Rentenzahlungen», sagt Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen bei der Suva. «Gemeinsam mit den Arbeitgebern zeigen wir, dass wir Betroffene nicht im Stich lassen».

Finanzielle Unterstützung und Erfolgshonorar

Das Anreizsystem für betriebliche Wiedereingliederung wurde von der Suva 2016 ins Leben gerufen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Suva Wiedereingliederungskosten bis zu 20 000 Franken übernehmen. Darunter fallen beispielsweise Arbeitsplatzanpassungen, Kosten für die Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz oder Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung. Bei einer abgeschlossenen, erfolgreichen Wiedereingliederung kann zusätzlich ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken an das Unternehmen ausbezahlt werden.

Seit 2016 konnte die Suva mit diesem Reintegrationsprogramm 188 Verunfallte erfolgreich wieder eingliedern und 52 Millionen Franken an Rentenleistungen einsparen.

Weiterführende Informationen

Wiedereingliederung und berufliche Reintegration
– Tipps für Verunfallte, Arbeitgeber und Umfeld
– Videobeitrag: Die Geschichte eines Betroffenen
– Praxisbeispiele erfolgreicher Wiedereingliederungen

Anreize für betriebliche Wiedereingliederung

Quiz im Rahmen der Wiedereingliederungs-Kampagne der Suva

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