Freitag, 20. September 2024
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Bald ist Ferienzeit. Die Reise ist gebucht und die Vorfreude auf Velotouren, Badestrände, oder Wanderrouten wird grösser. Beim Kofferpacken geht schnell vergessen, dass auch das Unfallrisiko immer ein unsichtbarer Reisebegleiter ist. Und wenn dann tatsächlich ein Unfall passiert, landen Touristen oftmals unwissentlich beim Privatarzt oder in der Privatklinik – und bezahlen dies teuer.

Wenn Sie folgende sieben Tipps beachten, dann können Sie sich voll und ganz auf die schönen Seiten des Urlaubs konzentrieren.

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1. Check: Bin ich versichert?

Arbeiten Sie mehr als acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann Sind sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Die Versicherungsleistungen inklusive einer Kostenübernahme gelten für alle EU- und EFTA-Länder (Karte), jedoch nur für öffentliche Spitäler (keine Privatkliniken) und nur zum Grundtarif des jeweiligen Landes. Für alle anderen Länder empfiehlt die Suva den Abschluss einer Ferien- und Reiseversicherung. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können im Notfall zum nächstgelegenen Arzt gehen, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

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2. Augen auf bei der Arztwahl

Wenn Sie keine Ferien- und Reiseversicherung abschliessen wollen und nach dem Unfall noch in der Lage sind, das Spital oder den Arzt selber zu wählen, sollten Sie in ein öffentliches Spital bzw. zu einem Arzt gehen, der zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnet. Nur dann übernimmt die obligatorische Unfallversicherung die Kosten vollumfänglich. Dies gilt für EU- und EFTA-Länder. Im übrigen Ausland vergütet die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals. Mehr 

3. Telefonnummer der 24-Stunden-Helpline speichern

Speichern Sie die Notfallnummer Ihrer Ferien- und Reiseversicherung auf Ihrem Mobiltelefon. Falls Sie bei der Suva gegen Unfall versichert sind, erhalten Sie im Ausland zudem Hilfe von der Europ Assistance. Die 24-Stunden-Helpline erreichen Sie unter der Telefonnummer +41 848 724 144.

4. Nichts unterschreiben

Verunfallte müssen vor Operationen in ausländischen Spitälern oft der vollen Kostenübernahme zustimmen. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie unsicher sind, ob Sie ausreichend versichert sind. Fragen Sie immer zuerst bei der Helpline Ihrer Versicherung nach, bevor Sie sich unters Messer legen. Allenfalls liegt ein Rücktransport in die Schweiz drin.

5. Bei Barzahlungen Quittungen verlangen

In einigen Ländern müssen Sie Barzahlungen leisten, damit Sie medizinisch versorgt werden. Für solche Zahlungen müssen Sie immer eine Quittung verlangen.

6. Belege und Berichte sammeln

Wer im Ausland ambulant beim Arzt war oder sogar einen Spitalaufenthalt hatte, sollte für alle bezahlten Leistungen die Belege verlangen. Das müssen nicht zwingend Quittungen sein, Rechnungen reichen ebenfalls als Beweis. Auch sollten immer Arztberichte, Röntgenbilder und allfällige weitere medizinische Dokumente zurück in die Schweiz gebracht werden. Diese können zum einen für weitere Arztbesuche oder bei einem Rückfall/Komplikationen wichtig sein.

7. Im Notfall besser gestellt

Wer lebensbedrohlich verletzt in eine Privatklinik eingeliefert wird, bleibt auch bei ungenügendem Versicherungsschutz nicht auf den ganzen Kosten sitzen. In diesem Fall vergütet die Unfallversicherung in allen Ländern höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals, statt nur den Sozialtarif des entsprechenden Landes.

Ohne glaubhafte Beweise keine Rückerstattung

Wichtig ist, dass Sie bei einem Unfall glaubhaft machen können, dass Sie im Ausland Spital- und Arztkosten bezahlt haben. Nur dann werden Versicherungen die Kosten übernehmen. Aus gutem Grund: «Wir bekämpfen Versicherungsmissbrauch konsequent», sagt Roger Stalder, Versicherungsexperte bei der Suva. Er wird immer wieder mit Fällen konfrontiert, wo ‹Verunfallte› auf Kosten der ehrlichen Prämienzahler sogar mit gefälschten Arztberichten aus dem Ausland Versicherungsgelder erschleichen wollten. Deshalb wird bei der Suva genau kontrolliert, ob eine Leistung wirklich bezogen wurde.

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