Freitag, 20. September 2024
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Der Bundesrat hat heute den Aktionsplan Radon 2021–2030 genehmigt. Dieser Aktionsplan soll einen nachhaltigen, optimalen Schutz der Bevölkerung vor Radon sicherstellen. Das radioaktive, natürliche Gas ist krebserregend und kann sich im Innern von Gebäuden ansammeln.

Der Aktionsplan Radon 2021–2030 soll die Radonsituation in Gebäuden nachhaltig verbessern. Dazu sollen Neubauten mit einem entsprechenden Schutz versehen und bei Altbauten Synergien mit anderen Renovationsarbeiten, insbesondere zur Energieeinsparung, genutzt werden. Gleichzeitig sollen die Baufachleute ihre Kompetenzen im Bereich des Radonschutzes festigen. Darüber hinaus soll der Aktionsplan die Bevölkerung vermehrt für das Gesundheitsrisiko sensibilisieren und die Arbeitnehmenden vor Berufskrankheiten schützen.

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Nachdem der Referenzwert für Radon Anfang 2018 auf 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) gesenkt worden ist, sind in der Schweiz rund 10 Prozent der Gebäude von Radonkonzentrationen betroffen, die für die Menschen, die sich darin aufhalten, gesundheitlich bedenklich sind. Daher sollten Radonschutzmassnahmen in den verschiedenen Regionen der Schweiz koordiniert umgesetzt werden, und zwar in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren, insbesondere mit den Kantonen und der Suva. Der Bundesrat stellt für die Umsetzung des Radonaktionsplans 2021–2030 eine Gesamtsumme von 3,5 Millionen Franken bereit.

Jedes Jahr sind in der Schweiz 200 bis 300 Todesfälle durch Lungenkrebs auf Radon zurückzuführen. Dieses im Boden natürlich vorkommende radioaktive Gas kann durch undichte Gebäudehüllen dringen und sich in der Raumluft ansammeln. Der Aktionsplan Radon 2021–2030 knüpft nahtlos an den Aktionsplan 2012–2020 an.

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