Freitag, 20. September 2024
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Aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine hat das Interesse in der Bevölkerung an Schutzräumen stark zugenommen. Das BABS trägt diesem Bedürfnis Rechnung und hat eine kompakte Broschüre publiziert, die sich an die breite Bevölkerung und insbesondere an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen richtet.

Die neue Broschüre des BABS, «Der Schutzraum», gibt eine konzise Übersicht zu den Schutzräumen, einem wichtigen Element des Schweizer Sicherheitsdispositivs. Die elektronische Version der Broschüre lässt sich wie ein gedrucktes Heft durchblättern und ist mit Animationen versehen.

Die Vorbereitung des Schutzraums, das heisst das Ausräumen und Einrichten, erfolgt allerdings erst auf Anordnung der Behörden. In Bezug auf die aktuelle Situation in der Ukraine ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung zu organisieren und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.

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Schutzräume müssen innert 5 Tagen einsatzbereit sein

Die Behörden verfolgen und beurteilen laufend die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage. Zeichnet sich im grenznahmen Ausland oder ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz ab, weisen die örtlichen Behörden der Bevölkerung vorsorglich die Schutzplätze zu. Ein Schutzraum muss innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können.

Der Zivilschutz kann die Bevölkerung beim Schutzraumbezug und -aufenthalt unterstützen. Die Bevölkerung und insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen tragen aber eine gewisse Eigen- und Mitverantwortung. Im Zentrum steht die Hilfe zur Selbsthilfe, die durch diese neue Broschüre unterstützt wird.

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