Mittwoch, 27. November 2024
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Der Aktionsplan Radium 2015–2023 hat die erfolgreiche Sanierung von über 160 ehemaligen Uhrenateliers mit Radiumrückständen ermöglicht. Zudem wurden rund 250 ehemalige Deponien identifiziert, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten und bei einer Öffnung Strahlenschutzmassnahmen erfordern.

Im Rahmen des Aktionsplans Radium 2015–2023 konnten anhand historischer Nachforschungen rund 1100 potenziell radiumkontaminierte Liegenschaften, hauptsächlich in den Kantonen Bern, Neuenburg und Solothurn, ermittelt werden. Radium, das bis in die 1960-er Jahre in der Uhrenindustrie verwendet wurde, ist krebserregend.

Infolge diagnostischer Messungen mussten mehr als 160 dieser Gebäude (oder angrenzende Gärten) saniert werden. Durch diese Arbeiten konnte die Radiumbelastung für die heutigen und künftigen Bewohnerinnen und Bewohner erheblich reduziert und die langfristige Bewohnbarkeit der Gebäude sichergestellt werden. Die Sanierungskosten wurden grösstenteils vom Bund übernommen, da die Personen oder Firmen, welche die Kontaminationen verursacht hatten, nur selten ermittelt werden konnten.

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Insgesamt kostete der Aktionsplan knapp 11 Millionen Franken. Erarbeitet und umgesetzt wurde zudem eine Strategie zur langfristigen Verwaltung von über 250 ehemaligen Deponien, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten und bei künftigen Aushubarbeiten Strahlenschutzmassnahmen erfordern.

Der Aktionsplan hat damit seine Ziele zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden sowie zum Umweltschutz erreicht. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Radium-Altlasten gefunden werden, angesichts des Ausmasses der früheren Verwendung in der Schweiz. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Aktionsplan und im Zuge der aktuellen Revision des Bundesgesetzes über den Strahlenschutz, die der Bundesrat heute an das Parlament überwiesen hat, werden die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung zu radioaktiven Altlasten überarbeitet. Damit lassen sich insbesondere die Kostenübernahme bei künftigen Sanierungen regeln und die Verantwortlichkeiten klären.

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Aktionsplan Radium 2015–2023

Bis in die 1960er-Jahre wurde in der Uhrenindustrie Radiumfarbe verwendet, um Zeiger und Zifferblätter auf Uhren zum Leuchten zu bringen. Zurück blieben dauerhaft kontaminierte Liegenschaften. Davon betroffen sind insbesondere viele Privatwohnungen, die früher im Auftrag der Uhrenindustrie als Heimarbeitsstätten genutzt wurden. Zudem sind noch heute radiumkontaminierte Abfälle in ehemaligen Deponien zu finden. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit mit der Umsetzung des Aktionsplans Radium 2015–2023 beauftragt, um diese Kontaminationen zu beseitigen.

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