Freitag, 20. September 2024
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Ferien oder Touren und Ausflüge mit dem Velo, Motorrad, Auto oder Wohnmobil nehmen im Sommer zu. Die Lust auf Freiheit sollte jedoch einige Grundregeln nicht vergessen machen.

Auch wenn die sommerlichen Temperaturen zu einem entspannten Verhalten animieren, sollten die wichtigsten Punkte beim Lenken eines Fahrzeugs nicht vergessen gehen. Zunächst sollten Fahrerinnen und Fahrer wie auch die Beifahrer während der Fahrt oder beim Rangieren des Fahrzeugs immer sitzen und angeschnallt bleiben.

Die fahrzeuglenkende Person sollte dies nicht barfuss, in Flip-Flops, Sandalen oder mit hohen Absätzen tun. Das SVG verbietet zwar solches Schuhwerk nicht, jedoch schreibt es vor, dass der Fahrer nicht beim Führen seines Fahrzeugs behindert werden darf und stets in der Lage sein muss, die Kontrolle über darüber zu halten. Die erwähnten Schuhmodelle können den Druck auf die Pedale verringern, insbesondere bei Vollbremsungen. Neben dem Sicherheitsaspekt riskieren schlecht beschuhte Autofahrer bei einem Unfall eine Busse, den Verlust des Führerscheins oder Kürzungen der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherungsleistungen wegen grober Fahrlässigkeit.

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Auch Essen oder Trinken kann die Fahrfähigkeit mindern und vom Verkehr ablenken. Der TCS empfiehlt deshalb, zum Essen oder Trinken eine Pause einzulegen. Und schliesslich und besonders wichtig sollte kein Kind, keine ältere Person und kein Tier in einem Fahrzeug in der Sonne zurückgelassen werden. Auch bei geöffneten Fenstern steigt die Temperatur im Fahrzeuginnenraum rasch an und kann die Gesundheit der Insassen gefährden.

Motorrad- und Scooterfahrer: auch im Sommer nicht auf die korrekte Kleidung verzichten!

Auf Motorrädern und Scootern muss auch im Sommer auf die richtige Ausrüstung für Fahrer und Beifahrer geachtet werden. Der Helm muss der Norm ECE-22-05 entsprechen. Ein Integralhelm bietet den umfassendsten Schutz, da er Gesicht und Kiefer schützt. Unabhängig vom Modell sollte er beim Fahren nie offen getragen werden; es besteht Lebensgefahr bei einem Unfall. Der TCS empfiehlt, den Helm alle fünf Jahre oder nach einem Sturz zu wechseln. Auch bei hohen Aussentemperaturen ist es wichtig, angemessene Kleidung zu tragen: eine verstärkte Hose und eine Jacke mit Rückenschutz. Westen oder Jacken mit integriertem Airbag bieten zusätzlichen Schutz.

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Auch wenn es Kleidung aus verstärkten Textilien gibt, ist Leder das ideale Material, um im Falle eines Sturzes vor Reibung zu schützen. Modelle in hellen Farben und mit perforierter Struktur reduzieren die Temperatur. Um die Füsse im Falle eines Sturzes vor Verletzungen zu schützen, bieten Stiefel mit integrierter Schale den besten Schutz. Flip-Flops, Sandalen und leichte Turnschuhe sollten auch auf kurzen Fahrten vermieden werden. CE-zertifizierte Handschuhe mit Schutz für die Faust, die Finger und die Handkanten vermeiden Handverletzungen bei einem Unfall.

Reisen mit Tieren: Gute Planung ist die halbe Miete

In Zeiten von Corona erfreuten sich Haustiere einer besonderen Beliebtheit. Viele haben sich ein Haustier angeschafft. Vor und in der Ferienzeit muss sich aber jede Tierhalterin und jeder Tierhalter Gedanken machen, ob das Tier mit in die Ferien soll oder eine andere Lösung gefunden werden muss. Für Reisen mit Haustieren sind die folgenden Informationen unbedingt zu beachten.

Der Transport von Hunden und kleineren Heimtieren wie Katzen im Auto unterliegt neben dem Tierschutzrecht auch der der Strassenverkehrsgesetzgebung. Unter dieser gelten Tiere als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie während des Transports niemanden gefährden können. Wichtig das Tiere so zu transportieren, dass eine Ablenkung der lenkenden Person nicht möglich ist und die Aufmerksamkeit auf den Strassenverkehr gerichtet bleibt. Lautsprecher im Aufenthaltsbereich des Hundes oder anderen Tieren im Auto sollten ausgeschaltet bleiben: man sollte bedenken, dass Hunde und Katzen ein viel sensibleres Gehör haben als wir Menschen. Wenn immer möglich sollte im Schatten parkiert werden. Aus Sicherheitsgründen und insbesondere wegen der Überhitzungsgefahr darf ein Tier nie alleine im Auto zurücklassen werden.

Hunde dürfen in der Schweiz in öffentlichen Verkehrsmitteln mitreisen. Zu beachten ist die kantonale Hundegesetzgebung. Diese kann zum Beispiel vorschreiben, dass Hunde im ÖV an der Leine zu führen sind und zusätzlich einen Maulkorb tragen müssen. Bei Auslandreisen muss man sich im Vorfeld über das im Reiseland geltende Recht informieren. In vielen europäischen Ländern ist das Führen an der Leine in Kombination mit einem Maulkorb vorgeschrieben.

In der Regel dürfen Hunde und Katzen mit dem Flugzeug befördert werden. Die internationale Luftfahrtbehörde (IATA – www.iata.org) definiert Richtlinien für Fluggesellschaften und Speditionsfirmen bezüglich Tiertransporten. Nur IATA-Mitglieder sind an die Richtlinien gebunden. Für die Schweiz sind dies zum Beispiel die SWISS und die Edelweiss Air. Neben den IATA-Richtlinien, welche unter anderem die Grösse und Beschaffenheit der Transportbehälter definieren, haben Fluggesellschaften individuelle und zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften. Ob das Haustier in der Kabine oder im Gepäckraum reist, ist abhängig von seinem Gewicht und von der Grösse seines Transportbehälters. Bei der SWISS dürfen Hunde und Katzen bis 8 Kilogramm (Gewicht inklusive Transporttasche) sowie grössere Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktionen (zum Beispiel Blindenhunde) in der Kabine mitreisen.

Für den Transport von Pferden, Ponys oder Eseln können verschiedene Fahrzeuge eingesetzt werden. Jedoch müssen diese vorab von einem Strassenverkehrsamt geprüft worden sein. Bei einem klassischen Pferdetransporter bis 3,5 Tonnen Gewicht mit entsprechender Immatrikulation «Pferdetransport» sind aus Sicht des Strassenverkehrsamtes sämtliche Bedingungen für den Pferdetransport erfüllt. Aber Achtung: Wie beim Anhänger bestätigt auch dieser Eintrag im Fahrzeugausweis in keiner Weise, dass beim Prüfen auch die tierschutzrelevanten Punkte, wie zum Beispiel die Beschaffenheit der Rampen oder Mindestmasse kontrolliert wurden. Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker sind verpflichtet, die vonseiten der Tierschutzgesetzgebung geltenden Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist.

Der Pferdetransporter muss für den Transport von Pferden, Ponys oder Eseln genügend eingestreut werden und das Tier muss während des Transports mit einem Halfter angebunden sein. Die Anbindung über ein Vorrichtung am Hals sowie Knotenhalfter sind dabei verboten.

Bei der Einfuhr von Tieren in die Schweiz gelten Zoll- und veterinärpolizeiliche Einfuhrbestimmungen. Der Grund für die teilweise sehr strengen Bestimmungen liegt in der Verhinderung von Tierseuchen. Hunde, Pferde und Katzen müssen mit einem den europäischen ISO-Normen entsprechenden Mikrochip gekennzeichnet sein. Ebenso müssen notwendige Impfungen vorher getätigt worden und im mitzuführenden EU-Heimtierausweis / Tierpass eingetragen sein. Die Einreise von Jungtieren (Hund oder Katze) ist auch ohne Tollwutimpfung möglich. Die Tiere müssen aber jünger als zwölf Wochen und entweder in Begleitung ihrer Mutter sein oder es liegt eine tierärztliche Bestätigung vor, welche bescheinigt, dass die Jungtiere ständig am Geburtsort gehalten wurden und nie Kontakt mit wild lebenden Tieren mit Tollwutrisiko hatten.

Werden Pferde über die Landesgrenzen transportiert, wird in jedem Fall eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes verlangt. Diese Vorgabe steht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 01/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport.

Unterwegs mit dem Velo und dem E-Bike: ein gut belüfteter Helm und eine gut gefüllte Trinkflasche

Auch für Ausflüge mit dem Velo oder E-Bike braucht es eine korrekte Ausrüstung. Um bei einem Sturz schwere oder gar tödliche Kopfverletzungen zu vermeiden, empfiehlt der TCS allen Velofahrern das Tragen eines Helms der Norm EN 1078, der zudem für Benutzer von schnellen E-Bikes (bis 45km/h) obligatorisch ist. Modelle mit Belüftungsschlitzen verbessern den Komfort. Die Kleidung sollte gute Bewegungsfreiheit bieten und Schuhe sollten ein Abrutschen vom Pedal vermeiden. Bei längeren Touren sollten genügend Pausen eingelegt werde, zudem macht regelmässiges Trinken Sinn, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen.

Velohelmtest: Alle schützen gut, Nachholbedarf bei der Sichtbarkeit

Im Velohelmtest 2021 hat der TCS 14 der meistverkauften Velohelme und einen Airbaghelm getestet. Alle Helme erzielten dabei in der Gesamtwertung mindestens ein empfehlenswertes Resultat. Grund zur Kritik gaben die teilweise schlechte Sichtbarkeit und Auffälligkeiten bei der Hitzebeständigkeit.

Die Auswahl der zu testenden Produkte, welche sich auf eine umfangreiche Marktanalyse stützt, fand im Vorfeld durch die Stiftung Warentest statt. Da die Absorbierung eines Stosses für einen Helm das wichtigste Kriterium ist, wurden alle Helme im Test einer erweiterten Stossprüfung bei Raumtemperatur unterzogen. Bei negativem Abschneiden in der erweiterten Stossprüfung erfolgte zusätzlich eine Stossprüfung in Anlehnung an DIN EN 1078. Dieser Norm unterliegen alle Helme, die für die Benutzung von schnellen E-Bikes bis 45 km/h vorgeschrieben sind. Ausserdem wurde der feste Sitz der Helme auf dem Kopf mit einem der Grösse entsprechenden Prüfkopf untersucht.

Die Festigkeit der Trageeinrichtung und die Leichtigkeit des Öffnens wurde an einem Prüfmuster und an einem passenden Prüfkopf verschiedenen Tests unterzogen. Zur Beurteilung der Sichtbarkeit der Helme wurden die Reflektoren auf den Helmen begutachtet. Neben der Anzahl war dabei auch die Grösse und die Position der Reflektoren für die Bewertung ausschlaggebend. Zuletzt wurden die Helme punkto Handhabung und Komfort, Hitzebeständigkeit sowie auf Schadstoffe hin überprüft. Nebst den klassischen Fahrradhelmen und ausserhalb der Wertung wurde der Airbag-Helm Hövding 3 näher angeschaut und einem Crashversuch mit einem Stuntman unterzogen.

Selbst der Helm, der im Test am schlechtesten abgeschnitten hat, erzielte noch eine empfehlenswerte Schutzwirkung bei einem Stoss gegen den Helm. Dabei erstaunt, dass der günstige Urban Plus von Fischer für nur 45 Euro den besten Unfallschutz im Test bietet. Dieser Helm ist zur Zeit in der Schweiz jedoch nur online verfügbar. Den Testsieg holt sich mit der Gesamtnote von 74 Prozent der Uvex City i-vo MIPS. Mit dem zweitbesten Unfallschutz und der -zusammen mit den Modellen von Cratoni und Giro- besten Handhabung im Test ist er ein echtes Allroundtalent. Bei den Hitze- und Schadstoffprüfungen erreicht der Helm zudem jeweils ebenfalls ausgezeichnete Noten. Alle Helme erzielten in der Gesamtwertung mindestens das Prädikat „empfehlenswert“.

Der Test hat aber auch gezeigt, dass es in einigen Testkategorien noch Nachholbedarf gibt. Dabei sollte die Erkennbarkeit im Dunkeln durch Reflektoren verbessert werden. Gleich fünf Helme (Cratoni, Giro, Lazer, POC und Specialized) überzeugen in dieser Testkategorie nicht. Bei MADE VISIBLE gibt es Reflektoren zum Aufkleben, womit das Problem in Eigenregie behoben werden kann. Vier Helme (B´Twin, Bell, Fischer und Nutcase) zeigten ausserdem Auffälligkeiten beim Hitzetest. Es lösten sich Klebeverbindungen und es gab Verformungen. Zuletzt gaben die Kennzeichnungen im Helminnern bei drei Helmen (Lazer, POC, und Specialized) Anlass zur Beanstandung. Diese ist nicht vollständig und wurde daher nur mit einem „bedingt empfehlenswert“ bewertet.

Der ausser Konkurrenz geprüfte Airbaghelm Hövding 3 überzeugte punkto Unfallschutz ausgezeichnet, das aber nur, sofern der Airbag auch ausgelöst wurde. Dies ist jedoch nicht in jeder Situation -etwa bei einem stumpfen Aufprall ohne Rotationsbewegung des Velofahrers- gewährleistet. Auch bei der Handhabung zeigten sich Schwächen. So störten das hohe Gewicht und die Faltenbildung am Stoff, was den Komfort beim Tragen deutlich schmälert.

Velofahren im Sommer – besser alkoholfrei

Die Suva erinnert Velofahrer ausserdem auf die Unfallgefahr durch Alkohol. Jährlich zählen die Versicherer rund 21’000 Velounfälle, Tendenz steigend. Bei rund 6,5 Prozent der polizeilich erfassten Velounfälle ist Alkohol im Spiel. Diese Selbst- und Fremdgefährdung kann in schweren Fällen neben einer Busse, einem Führerscheinentzug auch versicherungstechnisch als Grobfahrlässigkeit eingestuft werden und zu Leistungskürzungen führen.

Die aktuellste Auswertung der Strassenverkehrsunfall-Statistik (ASTRA) zeigt, dass bei 50 Prozent der polizeilich erfassten Velounfälle der oder die Velo-Lenkende Hauptverursachende des Unfalls sind. «Besonders nachts und am Wochenende kommt es im Zusammenhang mit Alkohol vermehrt zu Unfällen mit dem Velo», bestätigt Erwin Gräni, Chef Prävention der Luzerner Polizei.

Was viele nicht wissen: Auch Velofahrerinnen und Velofahrer werden ab einem Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut bei einer polizeilichen Kontrolle gebüsst. Je nach Überschreitung des Grenzwertes kann dies einen Führerscheinentzug (falls vorhanden) bedeuten. Viele Velofahrende sind sich nicht bewusst, dass im Zusammenhang mit Alkoholkonsum dieselben strafrechtlichen Konsequenzen gelten, wie für Autolenkende.

Wer mit mehr als 0,5 Promille im Blut einen Velounfall baut, handelt grobfahrlässig und muss auch mit Leistungskürzungen der Versicherung rechnen. Gemäss der Unfallstatistik der Suva kommt es jährlich bei rund zwei Dutzend Velounfällen unter Alkoholeinfluss zu Leistungskürzungen. Kürzungen von bis zu 30 Prozent bei den Taggeldleistungen sind hier möglich. Keine Kürzungen gibt es bei den Heilungskosten. Auch Velounfälle unter Drogeneinfluss, bei Missachten von Licht- und Stoppsignalen, bei bewusstem Fahren auf der Gegenfahrbahn und bei Velofahren ohne Licht bei Dunkelheit gelten als grobfahrlässig und können entsprechend zu Leistungskürzungen führen.

Alkohol reduziert die Aufmerksamkeit und verlangsamt die Reaktionsfähigkeit. Auch das Gleichgewichtsgefühl leidet. Dadurch wird das Manövrieren mit dem Velo schwieriger und das Verletzungsrisiko durch einen Sturz oder eine Kollision erhöht sich. «Hinzu kommt, dass man auf dem Velo wenig vor Fremdeinwirkung geschützt ist», weiss Erwin von Moos, Freizeitsicherheitsexperte der Suva. Ein alkoholfreies, sicheres und vorausschauendes Fahrverhalten schützt vor Unfällen mit dem Velo. Das Tragen eines Velohelms vermindert zudem das Risiko von Kopfverletzungen. Klare Handzeichen, die zeigen wohin man fahren will sowie ausreichende Lichtausrüstung erhöhen weiter die Sicherheit, führt von Moos weiter aus.

Mehr Informationen zum Thema Velofahren im Sommer «Vorbereitung auf eine Velotour» finden Sie hier. Allgemeine Informationen zum Thema «Sicher auf dem Velo unterwegs» unter www.suva.ch/velo 

Lesen Sie auch: «Ferien und Corona: Europakarte zeigt Corona-Bestimmungen und Reiseinfos»

 

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