Freitag, 20. September 2024
Anzeige

 

Kurse zur Auffrischung von Sprengausweisen können aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kaum stattfinden. Dies bedingt flexiblere Regelungen. Der Bundesrat hat deshalb einen erneuten Aufschub der Schulungspflicht und eine entsprechende Anpassung der Sprengstoffverordnung beschlossen.

In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten Sprengungen vornehmen. Diese Personen – etwa Sprengmeister im Strassen- und Tunnelbau, Lawinensprengmeister oder Bombenentschärfer – müssen ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten alle fünf Jahre auffrischen. Ohne diese wiederkehrenden Schulungen verlieren sie die entsprechenden Berechtigungen.

Flexible Regelungen für Sprengausweise

Da es sich bei den Auffrischungskursen um Präsenzveranstaltungen handelt, sind aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell flexible Lösungen gefragt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Schulungspflicht bis zum 27. September 2021 aufzuschieben. Sollte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht allen betroffenen Ausweisinhaberinnen und -inhabern ermöglicht werden, eine ergänzende Schulung zu absolvieren, hat das für die Erteilung der Ausweise verantwortliche Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Möglichkeit, Personen bis spätestens bis zum 31. Dezember 2022 von der Pflicht zu dispensieren. Dafür wird in der Sprengstoffverordnung die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen.

Anzeige

So soll verhindert werden, dass die vorhandenen Ausweise ihre Gültigkeit verlieren und die Inhaberinnen und Inhaber ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.

Lesen Sie auch: «Aufschub von Schulungspflicht»

Anzeige
Teilen:
Antwort schreiben

Anzeige
Exit mobile version