Freitag, 20. September 2024
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Der SVBS-Leitfaden zur Umsetzung und Anwendung der Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 Art. 36 ArG erfreut sich grosser Beliebtheit und bietet starke Argumentationen für Betriebssanitäter und Betriebssanitäterinnen. Inzwischen ist der SVBS-Leitfaden mit einigen Anpassungen in zweiter Auflage erschienen.

Die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) Art. 36 vom November 2017 ist kürzer formuliert als die vorherigen Versionen. Grund dafür ist, dass sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in der aktuellen Fassung auf das Arbeitsgesetz konzentriert und alle anderen Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen wegliess.

Da die relativ kurze Version für die Umsetzung in der Praxis weniger Unterstützung bietet, hat die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) einen Leitfaden erstellt, welcher einen möglichen Rahmen für die Umsetzung der Wegleitung in der Praxis aufzeigt. Dieser Leitfaden wurde allen relevanten Organisationen und Institutionen im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheit und Erste Hilfe zur Stellungnahme gesendet und deren Rückmeldungen wurden entsprechend eingearbeitet. Zudem wurde der Leitfaden mit Sicherheitsbeauftragten unterschiedlicher Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft und sein Nutzen in der betrieblichen Praxis getestet.

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Der SVBS-Leitfaden greift die Struktur der Seco-Wegleitung auf und gibt in dieser Chronologie Erklärungen sowie zusätzliche Tipps und Beispiele. Er geht so auf die folgenden Kapitel ein:

  • Allgemeines: für wen gilt das Arbeitsgesetz und was sagt es zur Ersten Hilfe?
  • Erste-Hilfe-Konzept: wer braucht eines und was muss darin berücksichtigt sein? Ein Beispiel eines Erste-Hilfe-Konzeptes gibt es übrigens ebenfalls zum Leitfaden dazu.
  • Erste-Hilfe-Ausstattung: wie definiert man das nötige Notfallmaterial? Wann braucht es einen AED und darf man Medikamente abgeben?
  • Sanitätsraum: wann braucht es einen Sanitätsraum, wie soll er eingerichtet werden und was ist zu beachten?
  • Ausgebildetes Personal: Wie muss das Personal ausgebildet werden, welche Stufen und Gütesiegel gibt es und wie viele Betriebssanitäter braucht der Betrieb?
  • Zeitliche und örtliche Erreichbarkeit des Ereignisortes
  • Signalisationen und Kennzeichnungen

Die Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 zum ArG Art. 36 (Erste Hilfe) gilt als Stand der Technik und ist dadurch rechtlich relevant. Bei einem schweren Unfall oder einem Rechtsstreit wird durch die Untersuchungsbehörde überprüft, ob der Art. 36 ArGV 3 sowie die Wegleitung dazu vom Betrieb eingehalten worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann der Betrieb zur Rechenschaft gezogen werden. Auditoren des Arbeitsinspektorates überprüfen, ob der Betrieb den Art. 36 ArGV 3 sowie die Wegleitung dazu umgesetzt hat. Falls nicht, erhält der Betrieb eine angemessene Frist, die bemängelten Punkte zu beheben. Eine Nachkontrolle ist je nach Schwere der Mängel möglich.

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Zweite Auflage des SVBS-Leitfadens mit wenigen Anpassungen erschienen

Aus genau diesen Gründen und weil die SVBS unzählige Anfragen zur Wegleitung erhält, gibt es den SVBS-Leitfaden zur Umsetzung und Anwendung dieser Wegleitung in der Praxis. Damit will die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität eine Orientierung und Hilfestellung bieten, damit Betriebssanitäter jederzeit auf der sicheren Seite stehen und ihr Konzept sinnvoll umsetzen können.

Der Leitfaden sowie ein umfassendes Beispiel eines Erste-Hilfe-Konzepts sind erhältlich unter https://www.svbs-asse.ch/index.php/downloads.

Für SVBS-Mitglieder sind die beiden Dokumente kostenlos im «Mitgliederbereich» erhältlich. Wer die erste Auflage des Leitfadens bereits nutzt, findet im gleichen Ordner auch ein PDF, in dem die veränderten Passagen gelb markiert sind.

Nicht-Mitglieder können die beiden Dokumente für je CHF 30 oder im Bundle für CHF 50 herunterladen, unter dem gleichen Link, aber unter «Leitfaden». Übrigens: eine Einzelmitgliedschaft in der SVBS kostet nur CHF 60 pro Jahr.

Lesen Sie auch: «SVBS AWARD 2020 für die Ersthelfer des Jahres»

Update des Posts vom 25.03.2020

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