Samstag, 21. September 2024
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Die NZZ deckt auf: Die Mehrheit der Assistenz- und Oberärzte missachtet die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Wochenstunden. Eine Ärztin spricht von «Arbeiten in unzurechnungsfähigem Zustand». Spitäler riskieren Behandlungsfehler wegen Übermüdung.

An den meisten Schweizer Spitälern gilt seit 2005 eigentlich die im Arbeitsgesetz festgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Doch 52 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, die sich an der Umfrage beteiligt haben, halten diese Vorgaben nicht ein. Hochgerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum leisten sie im Schnitt gut 55 Wochenstunden. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob sie an einem Uni-, einem Kantons- oder einem Regionalspital beschäftigt sind. Besonders hoch ist die selbstdeklarierte Arbeitsbelastung von Assistenzärzten und Chirurgen.

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Lesen Sie den gesamten Artikel unter www.nzz.ch.

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Chefredaktor safety-security.ch / CEO bentomedia GmbH / Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität SVBS / SFJ-Award für Qualitäts-Fachjournalismus

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