Freitag, 20. September 2024
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An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung eröffnet. Mit dieser Revision soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Die Änderung soll 2023 in Kraft treten.

Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden grundsätzlich für das gesamte Rechnungsjahr jeweils im Voraus entrichtet. Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) sieht jedoch gegen einen Zuschlag die Möglichkeit vor, die Prämien in halbjährlichen oder vierteljährlichen Raten zu bezahlen.

Unfallversicherung und die aktuelle Zinssituation

Seit der letzten UVV-Revision hat sich die Zinssituation in der Schweiz und weltweit bedeutend verändert. Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind die geltenden Zuschläge auf Ratenzahlungen deutlich zu hoch, weshalb sie nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen einer Verordnungsänderung gesenkt werden sollten.

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Der Zuschlag auf Ratenzahlungen beruht derzeit auf einem Jahreszinssatz von 5 Prozent. Mit der Verordnungsänderung entspräche er einem Jahreszinssatz von 1 Prozent. Damit würde der Zuschlag bei halbjährlicher Bezahlung 0,25 Prozent und bei vierteljährlicher Bezahlung 0,375 Prozent der Jahresprämie betragen.

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