Mit der Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Prämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.
Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden grundsätzlich für das gesamte Rechnungsjahr jeweils im Voraus entrichtet. Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) sieht jedoch gegen einen Zuschlag die Möglichkeit vor, die Prämien in halbjährlichen oder vierteljährlichen Raten zu bezahlen.
Veränderte Zinssituation seit letzter Revision der Verordnung über die Unfallversicherung
Seit der letzten UVV-Revision hat sich die Zinssituation in der Schweiz und weltweit bedeutend verändert. Im Niedrigzinsumfeld sind die geltenden Zuschläge auf Ratenzahlungen zu hoch, weshalb sie nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen einer Verordnungsänderung gesenkt werden.
Der Zuschlag auf Ratenzahlungen beruht derzeit auf einem Jahreszinssatz von 5 Prozent. Mit der Verordnungsänderung entspricht er einem Jahreszinssatz von 1 Prozent. Der Zuschlag bei halbjährlicher Bezahlung sinkt auf 0,25 Prozent und bei vierteljährlicher Bezahlung auf 0,375 Prozent der Jahresprämie. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.
Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.