Freitag, 20. September 2024
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Menschen, die sich oft und lange draussen an der Sonne aufhalten und UV-Strahlung ausgesetzt sind, erkranken öfter an hellem Hautkrebs. So schützen Sie sich.

Die Haut ist das grösste Organ des Menschen – übermässige UV-Strahlung ihr natürlicher Feind. In der Schweiz gibt es mehr Fälle von Hautkrebs, als in allen anderen Ländern Europas. Die Suva schätzt, dass von rund 25’000 neuen Fällen von hellem Hautkrebs pro Jahr 1000 berufsbedingt sind. Vor allem Mitarbeitende auf dem Bau,  Dachdecker oder Gartenbauer sind betroffen. Allgemein bekommt die Haut von Menschen, die während ihrer Arbeit oft und lange draussen sind, sehr viel UV-Strahlung ab.

Stärke der Belastung hängt von vielen Faktoren ab

Aber nicht nur die Aufenthaltsdauer an der Sonne spielt eine Rolle. Auch die Jahres- und Tageszeit, die Höhe des Arbeitsplatzes und weitere Faktoren entscheiden darüber, wie hoch die Belastung im Einzelfall ist. So reflektiert beispielsweise ein metallischer oder weisser Untergrund die Strahlung und erhöht die UV-Belastung. Auch gibt es einige Irrtümer, ab wann Sonnenschutz angebracht ist: So wissen beispielsweise viele Menschen nicht, dass die UV-Strahlung schon im Mai gleich stark ist wie im August. Und auch bei teilweise bewölktem Himmel gelangen schädliche Strahlen auf die Erde.

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Soziale Aspekte spielen eine grosse Rolle

Analysen haben gezeigt: Menschen, die draussen arbeiten, sind sich grösstenteils bewusst, dass UV-Strahlung Hautkrebs auslösen kann. Auch ihr persönliches Risiko schätzen die meisten realistisch ein. Doch bedeutet das auch, dass sich jeder angemessen schützt? Nicht unbedingt. Gemäss Erfahrungen der Suva spielt das Verhalten von Vorgesetzten und Arbeitskollegen eine entscheidende Rolle. Befürworten diese beispielsweise eine Stirnblende mit Nackenschutz oder belächeln sie Kollegen, die einen solchen tragen? Wenn jemand den Nackenschutz mit negativen Emotionen verbindet, verzichtet er – trotz rationaler Pro-Argumente – meist lieber darauf, ihn zu tragen. Wer also mit gutem Beispiel voran geht, tut auch etwas für die Gesundheit seiner Mitmenschen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber für Schutz vor UV-Strahlung verantwortlich

Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung  steht, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden vor Unfall oder Krankheit schützen müssen. Aber auch die Arbeitnehmer müssen ihren Beitrag leisten. Sie müssen den Arbeitgeber dabei unterstützen, Unfälle oder Krankheiten zu verhindern.

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Aus diesem Grund hat die Suva für beide Parteien ein paar einfache und wirkungsvolle Verhaltensregeln formuliert.

Für Outdoor Worker:

  • Bedecken Sie möglichst alle Hautstellen mit Kleidern.
  • Cremen Sie alle unbedeckten Hautpartien ein. Vergessen Sie dabei die Lippen und Ohren nicht.
  • Schützen Sie sich in den Monaten Juni und Juli zusätzlich: Arbeiten Sie im Schatten oder tragen Sie während Arbeiten an der Sonne eine Kopfbedeckung (Helm, Kappe) mit Stirnblende und Nackenschutz. Gesicht, Kopf, Ohren und Nacken sind besonders anfällig für hellen Hautkrebs.

Für Arbeitgeber:

  • Wo möglich und sinnvoll: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze im Juni und Juli beschattet sind.
  • Statten Sie Ihre Mitarbeitenden, die an der Sonne arbeiten, mit Sonnencreme und der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung  aus.
  • Passen Sie wenn möglich die Arbeitszeiten an, um das Arbeiten an der prallen Sonne zu vermeiden.

Achtung: Der Schutz vor UV-Strahlen ist von April bis September wichtig!

Ausserdem hat die Suva ein Präventionsmodul im Angebot: Es umfasst fünf Posten, an denen die Teilnehmenden plausible Aufgaben zum Thema UV-Schutz lösen. Dabei erhalten sie auch einige Helmaufsätze und Hüte mit Stirnblende und Nackenschutz zum Testen. Alle erhalten ein UV-Armband, das auf Sonne reagiert. Das Präventionsmodul kann selbständig (beispielsweise durch den Sicherheitsbeauftragten der Firma), als Do-it-yourself-Version oder in Begleitung einer Fachperson der Suva durchgeführt werden.

Gut zu wissen!

Wie funktioniert ein optimaler Sonnenschutz?

Die drei wichtigen Säulen des Sonnenschutzes sind: Schatten aufsuchen, angepasste Kleider tragen sowie eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel auftragen. Das Auftragen von Sonnenschutzmittel (20 bis 30 Minuten vor der Sonnenexposition) ist eine wichtige Ergänzung zu den anderen zwei Schutzmassnahmen und sollte nie als einzelne Massnahme angewendet werden. Auch das Einplanen von Aussenarbeitseinsätzen zwischen 11 und 15 Uhr in schattiger Umgebung ist überaus effektiv.

Braucht es bei der Arbeit draussen einen UV-Schutz, wenn in der Freizeit keiner angewendet wird?

Der Schutz der Haut vor UV-Strahlen, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit, ist sehr wichtig. Die Haut macht da keinen Unterschied. Bei Personen, die oft oder fast immer draussen arbeiten, ist der Sonnenschutz während der Arbeit aber besonders wichtig, weil die Haut während der Arbeitszeit ungefähr doppelt so vieler UV-Strahlung ausgesetzt ist, wie während der Freizeit und den Ferien zusammen.

Wenn es bewölkt ist, braucht es da einen UV-Schutz?

Auch bei teilweise bedecktem Himmel dringt ein Grossteil der UV-Strahlen durch die Wolkendecke. Nur bei komplett geschlossener Wolkendecke ist kein Sonnenschutz notwendig.

Braucht es einen UV-Schutz, auch wenn man nur kurz draussen ist?

Bereits 15 Minuten an der Sonne reichen aus, um einen Sonnenbrand zu bekommen. Deshalb ist wichtig: Es braucht einen UV-Schutz, wenn man 15 Minuten oder länger an der Sonne ist. Zudem braucht es Massnahmen zum UV-Schutz, welche der Aktivität im Freien entspricht – ob bei der Arbeit oder in der Freizeit.

Zu welcher Tageszeiten ist der UV-Schutz besonders wichtig?

Die intensivste UV-Strahlung ist zur Mittagszeit erreicht. Bereits ab 10 Uhr vormittags ist die UV-Strahlung stark. An sonnigen Tagen ist der UV-Schutz schon am Morgen anzuwenden. Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig mit Sonnencreme (mindestens Sonnenschutz-Faktor 30, besser 50) einzureiben. Alle Massnahmen zum UV-Schutz gelten mindestens in der Zeit von 10 bis 16 Uhr.

Was gilt es in den Monaten Juni und Juli besonders zu beachten?

Die UV-Strahlung ist im Juni und Juli besonders stark und erreicht ihren Höhepunkt zum Sommerbeginn am 21. Juni. Dies ist gleichzeitig der längste Tag im Jahr. Deshalb sind in den Monaten Juni und Juli nebst Sonnencreme zusätzliche UV-Schutzmassnahmen nötig. Ist es nicht möglich im Schatten zu arbeiten ist das Tragen einer Kopfbedeckung (oder Schutzhelm) mit Stirnblende und Nackenschutz notwendig.

Weshalb reicht es nicht, sich im Juni und Juli nur einzucremen?

Bei Arbeiten an der Sonne ist es wichtig, dass alle freien Körperstellen (insbesondere auch Stirn, Nase, Ohren, Nacken) mehrmals am Tag reichlich mit Sonnenschutzmittel eingerieben werden (mindestens Sonnenschutz-Faktor 30, besser 50). Durch Abrieb und Schwitzen lässt die Wirkung des Sonnenschutzmittels nach. Die meisten Personen, welche draussen sind, verwenden zu wenig Sonnenschutzmittel. Der beste UV-Schutz bietet aber die Kleidung. Wichtig: Bei starker UV-Strahlung (im Juni und Juli) schützt die Kombination von Sonnenschutzmittel und das Tragen von Stirnblende und Nackenschutz am besten.

Was gilt es bei Arbeiten in über 1000 Metern Höhe zu beachten?

Pro 1000 Höhenmetern nimmt die Intensität der UV-Strahlen um circa 10 Prozent zu. Nebst der intensiveren UV-Strahlung in den Bergen, führt beispielsweise Schnee fast zu einer Verdopplung der UV-Strahlung. Deshalb gilt: Kleidung plus Sonnenschutzmittel sind in den Bergen das A und O. Besonders von März bis Oktober. Empfehlung: Von Mai bis August eine Kopfbedeckung (oder einen Schutzhelm) mit Stirnblende und Nackenschutz tragen. Bei intensiver UV-Strahlung (10 bis 16 Uhr) die Arbeiten so einplanen, dass der Arbeitsplatz beschattet wird. Oberhalb von 1500 Metern und auf Schnee ist die UV-Strahlung immer sehr hoch. Es braucht hier also einen adäquaten UV-Schutz: Entsprechende Kleidung, Sonnencreme und Kopfbedeckung, gehören über das ganze Jahr zur Standardausrüstung.

Quelle: Suva

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