Freitag, 20. September 2024
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Eine Häufung schwerer Arbeitsunfälle in den letzten Jahren wirft ein kritisches Licht auf Schnellwechseleinrichtungen an Baggern. Die Suva hat mehrere Verkaufsverbote für Schnellwechseleinrichtungen per 1. Januar 2016 verfügt.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) und die Suva haben sich nach Gesprächen geeinigt, die Umrüstung unsicherer hydraulischer SWE an Baggern vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2025 zeitlich zu staffeln.

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Bestimmte Schnellwechseleinrichtungen für Bagger sind gefährlich

Schnellwechseleinrichtungen für Bagger sind praktisch, können jedoch tödliche Gefahren bergen. Sie erlauben es Baggerführern, selbständig verschiedene Werkzeuge und Anbaugeräte bis hin zu ganzen Bagger-Auslegerteilen an ihren Maschinen zu wechseln. Diese Einrichtungen sind heute weit verbreitet. Doch unter anderem haben mehrere tödliche Unfälle gezeigt, dass Werkzeuge und Anbaugeräte bei bestimmten Schnellwechseleinrichtungen allzu leicht herunterfallen und so Menschen gefährden.

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Verkaufsverbote seit 2016

Aufgrund des Unfallgeschehens und von Mängeln bezüglich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen hat die Suva mehrere Verkaufsverbote für Schnellwechseleinrichtungen verschiedener Hersteller per 1. Januar 2016 verfügt. Ein Grossteil der Inverkehrbringer entwickeln ihre bestehenden Schnellwechseleinrichtungen weiter oder bieten bereits weiterentwickelte Lösungen an.

Das Verkaufsverbot der Suva wurde in drei Fällen angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diese Beschwerden zunächst in drei Urteilen vom 4. und 9. Dezember 2015 gut und hob die Verfügungen der Suva auf. Nach einer Beschwerde der Suva hat jedoch das Bundesgericht am 10. April 2017 diesen Entscheid korrigiert und die drei angefochtenen Verkaufsverbote bestätigt. Sie sind somit rechtskräftig, so wie alle übrigen ausgesprochenen Verkaufsverbote.

Massnahmen nach UVG ab 2020 bis 2025 im Einzelfall

Ab dem 1.1.2020 müssen alle unsicheren hydraulischen SWE an Baggern nachgerüstet oder ersetzt sein, die älter sind als acht Jahre. Per 1.1.2025 gilt dies für sämtliche unsicheren hydraulischen SWE an Baggern. Dazwischen müssen unsichere hydraulische SWE nachgerüstet oder ersetzt werden, sobald sie eine Lebensdauer von acht Jahren ab Kaufdatum erreicht haben. Arbeitgeber dürfen entsprechend dieser Übergangsregelung nur noch umgerüstete Schnellwechseleinrichtungen einsetzen und verwenden lassen, die die Bestimmungen der Eidgenössischen Maschinenverordnung (MaschV) für das Inverkehrbringen dieser Produkte einhalten (Verordnung über die Unfallverhütung VUV Art. 24 Abs. 2 sowie Art. 32a). Die Eidgenössische Maschinenverordnung legt fest, dass eine Maschine, welche in der Schweiz in Verkehr gebracht wird, die Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG (EU-Maschinenrichtlinie ) erfüllen muss.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) und die Suva haben sich nach Gesprächen geeinigt, die Umrüstung unsicherer hydraulischer SWE an Baggern vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2025 zeitlich zu staffeln.

Ab 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2025 wird die Suva das Verwenden unsicherer Schnellwechseleinrichtungen die älter als acht Jahre sind nicht mehr akzeptieren. Arbeitgeber dürfen ab dann nur noch Schnellwechseleinrichtungen einsetzen und verwenden lassen, die die Bestimmungen der Eidgenössischen Maschinenverordnung (MaschV) für das Inverkehrbringen dieser Produkte einhalten (Verordnung über die Unfallverhütung VUV Art. 24 Abs. 2 sowie Art. 32a).

Bis nichtkonforme Schnellwechseleinrichtungen durch sichere Produkte ersetzt sind, gilt es, Baumaschinenführer bezüglich der Gefahren zu sensibilisieren und für den korrekten Umgang mit den Schnellwechseleinrichtungen zu instruieren, um weitere Unfälle zu vermeiden.

Im Zentrum dieser Instruktion steht der Gegendrucktest, den die Baggerführer nach jedem Werkzeugwechsel durchführen müssen. Die dafür erforderlichen Instruktionsunterlagen werden im Jahr 2018 gemeinsam vom SBV, dem VSBM und der Suva erarbeitet. Über die Art der Instruktion und den Einsatz der Instruktionshilfsmittel werden die Betriebe zu gegebener Zeit informiert. Im Jahre 2019 müssen alle davon betroffenen Baggerführer entsprechend instruiert werden.

Warum kommt es zu Unfällen?

Wenn bei Unfällen im Zusammenhang mit Schnellwechseleinrichtungen in den letzten Jahren Werkzeuge und Anbaugeräte von Baggern herunterfielen, war meist die Schnellwechseleinrichtung nicht korrekt verriegelt. Dies hatte folgende Gründe:

  • Der Baggerführer hatte das Gerät aus Bequemlichkeit oder unter Zeitdruck wissentlich angehoben, ohne den notwendigen Verriegelungsvorgang abzuschliessen.
  • Der Baggerführer hatte vergessen, den Verriegelungsvorgang abzuschliessen (Ablenkung).
  • Dem Baggerführer wurde nicht oder ungenügend angezeigt, dass die Schnellwechseleinrichtung nicht korrekt verriegelt war.

Weshalb sind bestimmte Schnellwechseleinrichtungen gefährlich?

Ein weit verbreitetes Funktionsprinzip von Schnellwechseleinrichtungen führt durch die Sequenzen aufnehmen – verriegeln – verschliessen:

  • Aufnehmen: Das Werkzeug oder Anbaugerät wird beispielsweise mit einer offenen Klaue der Schnellwechseleinrichtung an der Aufnahmeachse aufgenommen.
  • Verriegeln: Mit einem Keil oder Bolzen werden Werkzeug & Anbaugerät und die Schnellwechseleinrichtung mechanisch miteinander verbunden (Formschluss).
  • Verschliessen: Eine Steuerung – meistens eine Hydraulikschaltung – sorgt dafür, dass sich die Verriegelung nicht selbständig öffnen kann.

Je nach Produkt können folgende Probleme bestehen:

  1. Fehlanwendungen wie das Anheben von Werkzeugen und Anbaugeräten ohne Verriegelung sind grundsätzlich möglich und deshalb vorhersehbar.
  2. Die Anzeige des Verriegelungszustands an den Baggerführer fehlt, ist falsch oder mangelhaft.
  3. Der Verriegelungszustand der Schnellwechseleinrichtung wird von der Steuerung falsch erkannt.

Alle diese Probleme können zum Herunterfallen von Werkzeugen und Anbaugeräten führen.

Was muss man als Verwender für mehr Sicherheit tun?

Mit diesen Massnahmen können Sie die Risiken im Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen senken, bis diese durch neue, sichere Produkte ersetzt sind:

  • Arbeitgeber:
    – Beschaffen Sie nur noch sichere Produkte.
    – Informieren Sie sich bei den Lieferanten, ob die Produkte von Sicherheitsmängeln betroffen sind.
    – Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den Schnellwechseleinrichtungen.
    – Instruieren Sie sie anhand der Betriebsanleitungen und befolgen Sie strikt die Anweisungen der Hersteller.
    – Füllen Sie das Beurteilungsblatt für Schnellwechseleinrichtungen aus
  • Baggerführer: Führen Sie bei herkömmlichen Schnellwechseleinrichtungen nach jedem Wechsel eines Werkzeuges oder Anbaugerätes einen Gegendrucktest (Bild) durch. Ein «Rütteltest» – das schnelle Ein- und Ausfahren des Löffelzylinders – ist ungenügend und gibt bei bestimmten Schnellwechseleinrichtungen keine Sicherheit für eine korrekte Verriegelung.
  • Instandhalter: Führen Sie die Instandhaltung strikt nach Angaben des Herstellers durch.

Die Suva überwacht die Produktesicherheit

Die Suva beaufsichtigt für die Betriebe der Baubranche sowohl die Anwendung der Arbeitsmittel als auch deren Produktesicherheit. Gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag eröffnete die Suva sogenannte Produktkontrollverfahren für mehrere heute gängige, vorwiegend hydraulische Schnellwechseleinrichtungen. Diese Verfahren haben zum Ziel, Sicherheitsmängel an den Produkten zu beheben. Bei der Behebung dieser Sicherheitsmängel sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG, Anhang I) umzusetzen.

Im Laufe eines solchen Produktkontrollverfahrens verfügt die Suva ein Verkaufsverbot gegenüber dem Inverkehrbringer (= Verkäufer, Händler, Vermieter, Lieferant) eines von Sicherheitsmängeln betroffenen Produkts. Gleichzeitig wird eine Frist eingeräumt, um ihm zu ermöglichen, in Zusammenarbeit mit dem Hersteller verbesserte Produkte auf den Markt zu bringen.

Rechtliche Grundlagen

Weiteres Material

  • Arbeitsmittel. Sicherheit beginnt beim Kauf. 66084.d
  • EKAS-Richtlinie Arbeitsmittel. 6512.d
  • Instandhaltung planen und überwachen. 66121.d
  • Sichere Maschinen beschaffen. 66084/1.d

 

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