Freitag, 20. September 2024
Anzeige

Lagereinrichtungen sind ortsfeste oder verfahrbare Regalanlagen. Sie sind in unterschiedlichen Bauarten in fast allen Unternehmen anzutreffen. Werden sie von Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen bedient, müssen sie sicher sein. Werden sicherheitstechnische Mängel ignoriert oder Sicherheitsregeln missachtet, kann das zu Personen- oder Sachschäden führen. Die Folgen: hoher Kostenaufwand und Regressansprüche. Regelmässige Kontrollen können vorbeugen.

Autor: Önder Aktas

Beschafft ein Unternehmen Arbeitsmittel, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Zum Beispiel, dass die Arbeitsmittel sicherheitskonform sind, dem Stand des Wissens der Technik entsprechen und mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen übereinstimmen. So sollen sicherheitskonforme Arbeitsmittel (auch Maschinen und Anlagen) dafür sorgen, dass

Anzeige
  • die Mitarbeitenden mit sicheren Arbeitsmitteln bzw. Maschinen arbeiten
  • keine sicherheitstechnischen Nachrüstungen notwendig sind
  • weniger Betriebsstörungen anfallen
  • der Arbeitgeber rechtlich besser geschützt ist

Die Grundlagen für die Forderung für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sind im Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 UVG) und im Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die

  • nach der Erfahrung notwendig,
  • nach dem heutigen Stand der Technik anwendbar,
  • den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber in der Verordnung über die Unfallverhütung (Art. 24 VUV), dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, in seinem Unternehmen nur sichere Maschinen und Arbeitsmittel einzusetzen.

Anzeige

Hier muss der Hersteller oder Inverkehrbringer einer Maschine oder eines Arbeitsmittels durch eine technische Dokumentation (Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, etc.) nachweisen, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten wurden und die Maschine oder das Arbeitsmittel gemäss dem Stand des Wissens der Technik (z.B. Normen, Richtlinien, Merkblätter) hergestellt wurde.

Die Verwendungsanleitung (Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung) muss zwingend in der Amtssprache des Landes sein, in dem sie eingesetzt werden.

Was heisst das nun für Lagereinrichtungen und Regalanlagen?

Auch Lagerregale zählen in die Kategorie der Arbeitsmittel. Sie müssen daher standsicher sein und das gefahrlose Ein- und Auslagern gewährleisten.

Die häufigsten Unfallursachen sind:

  • fehlende Standsicherheit
  • Beschädigungen durch Anfahren mit Flurförderzeugen
  • nicht fachgerechte Reparatur oder Änderungen
  • mangelhafte Dimensionierung der Lagereinrichtungen
  • Heraus- oder Herabfallen von Lagergut
  • unzulässige Lastverteilung im Regal
  • fehlende Kennzeichnung

Diese Ursachen paaren sich mit der Zunahme des Kostendrucks und des Warenumschlags sowie mit mangelhafter Ausbildung, Instruktion und Kontrolle von Mitarbeitenden.

Unterliegen Arbeitsmittel schadenverursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, ist der Arbeitgeber nach der Verordnung über die Unfallverhütung (Art. 32 VUV) verpflichtet, diese gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand setzen zu lassen. Mit schadenverursachenden Einfl­üssen ist dann zu rechnen, wenn Regale beispielsweise mit Gabelstaplern oder sonstigen Flurförderzeugen beladen und entladen werden.

Die EKAS-Richtlinie 6512 «Arbeitsmittel» konkretisiert den Sachverhalt unter dem Punkt 6.2 mit folgendem Wortlaut: «Durch regelmässige Überprüfung kann vermieden werden, dass Schäden zu gefährlichen Situationen führen. Für die regelmässige Überprüfung ist ein Plan zu erstellen, worin die Art der Überprüfung und ihre Häufigkeit festgehalten sind.»

Das regelmässige Überprüfen der Regale wird auch in der SUVA-Checkliste 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke» (Frage 17) erwähnt.

Die Prüfung von Regalen ist ein wesentlicher Bestandteil der SN EN 15635 «Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen». Die Norm weist besonders darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Durch das schnelle Absetzen der Paletten auf die Träger, das Anstossen der Regalständer mit der Palette oder das Anfahren der Regale durch die Flurförderzeuge wirken zusätzliche Kräfte auf die Ladeeinheiten ein.

Die SN EN 15635 unterscheidet zwischen einer «Experteninspektion» und einer Kurzprüfung der Regalanlage durch eine (interne) befähigte Person. Die Experteninspektion wird alle zwölf Monate durch eine «fachkundige Person» durchgeführt. Die internen Sichtkontrollen oder andere Inspektionen finden in kürzeren Zeitabständen (z.B. wöchentlich) statt. Inhaltlich unterscheiden sich die Prüfungen grundsätzlich nicht.

Folgende Kriterien sind bei der regelmässigen bzw. internen Prüfung von Regalanlagen zu beachten und zu dokumentieren:

  • Wurde das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut?
  • Sind Schäden an Teilen der Konstruktion vorhanden?
  • Wie werden diese eingestuft?
  • Sind Schäden durch Stosseinwirkung oder Überlastung an Trägern vorhanden?
  • Stehen die Regalstützen lotrecht?
  • Sind Risse in Schweissnähten oder im Grundmaterial vorhanden?
  • Wie sind der Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen (Aushebesicherungen, Sicherung gegen Verschieben der Stützen und Anfahrschutz)?
  • Wie ist der Zustand des Gebäudebodens?
  • Wie ist die Lage der Lasten auf der Palette?
  • Wie ist die Position der Ladeeinheit auf dem Regal?
  • Sind Belastungs- und Informationshinweise vorhanden und aktuell?
  • Sind die Regale zu schwer beladen?
  • Ist die Stabilität der Ladeeinheiten gegeben?
  • Werden die Maximalmasse der Ladeeinheiten eingehalten?

Die festgestellten Mängel werden durch ein Ampelsystem eingestuft:

  • Überwachung ist erforderlich
  • Regalbauteile sind sicher und betriebsfähig
  • Kennzeichnung der beschädigten Bauteile und Dokumentation ist dennoch erforderlich
  • Gefährliche Beschädigung
  • Handlung erforderlich
  • Regal muss entlastet werden
  • Darf nicht vor der Instandsetzung erneut belastet werden
  • Sehr schwere Beschädigung
  • Umgehendes Handeln ist erforderlich
  • Regal umgehend entlasten und sperren
  • Reperatur notwendig

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Prüfergebnisse. Im Ereignisfall können diese als Nachweis dienen. Können Betreiber von Regalanlagen nicht nachweisen, dass die Regalanlagen durch eine befähigte Person geprüft und festgestellte Mängel behoben wurden, kann er nach Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 UVG) in Regress gezogen und persönlich haftbar gemacht werden.

Fazit

Es ist wichtig die anstehenden Kontrollen und Wartungen von Regalanlagen durchzuführen um Unfälle zu vermeiden.

  • Lassen Sie Ihre Lagerregale jährlich oder gemäss Herstellerangaben durch eine fachkundige Person auf Beschädigung kontrollieren
  • Lassen Sie die beschädigten Elemente fachkundig ersetzen
  • Benutzen Sie für Transport von Gütern nur intakte Gebinde
  • Überschreiten Sie nicht die maximale Tragfähigkeit von Lagereinrichtungen und Transportgebinden

Wenn ich mit meinem Unternehmen Work-Safe Schweiz Kunden dabei unterstütze, achte ich auf folgende Aspekte:

  • Optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen, Deformationen oder Fehlteile nach SN EN 15635
  • Kennzeichnung beschädigter (falls erforderlich) Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Massnahmenplan
  • Vergabe der Prüfplakette
  • Zeitersparnis durch Präzision und Sachkenntnis

Zusätzlich bieten wir zu diesem Thema auch (je nach Bedarf) eine Inhouse-Schulung für die Mitarbeitenden der Kunden an.

Quellen:

EKAS-Richtlinie 6512 «Richtlinie Arbeitsmittel»

SN EN 15635 «Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen»

Suva Dokument 66084 «Arbeitsmittel. Sicherheit beginnt beim Kauf»

Suva Checkliste 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke»

Suva Checkliste 67032 «Schmalganglager»

DGUV Regel 108-007 «Lagereinrichtungen und -geräte»

DGUV Information 208-043 «Sicherheit von Regalen»

 

Der Autor:

Önder Aktas

Geschäftsführer Work-Safe Schweiz, Sicherheitsingenieur EigV, Regalprüfer, mehrjährige Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

 

Lesen Sie auch: Was ist ein Sicherungsplan?

 

Teilen:
Antwort schreiben

Anzeige
Exit mobile version